Anerkennungen für die Opfer der Foibe: Nationales Komitee eingerichtet
Nach Änderungen am Gesetz Nr. 92 vom 30. März 2004 wurden Anerkennungen für die Opfer der Foibe und des julisch-dalmatischen Exodus geschaffen. Die Regelung betrifft auch das Gebiet von Gargnano.
Nach Änderungen am Gesetz Nr. 92 vom 30. März 2004 wurden Anerkennungen für die Opfer der Foibe und des julisch-dalmatischen Exodus geschaffen. Die Regelung betrifft auch das Gebiet von Gargnano am Gardasee und sieht die Beteiligung des Präsidiums des Ministerrats und des Innenministeriums vor.
Mit Dekret vom 19. Dezember 2025 richtete das Präsidium des Ministerrats das Komitee ein, das die von Familienangehörigen und Verwandten der getöteten und in die Foiben geworfenen Menschen eingereichten Anträge prüfen soll. Das Komitee bewertet die Anträge auch unter historischen Gesichtspunkten und untersucht dabei Gesuche im Zusammenhang mit den Opfern der Foiben-Tragödie.
Anträge können auch vom Bürgermeister der Gemeinde eingereicht werden, in der die Person geboren wurde, die in eine Foibe geworfen wurde. Gehört die Gemeinde nicht mehr zum Staatsgebiet Italiens, gelten die historischen Verbände der istrischen, fiumanischen und dalmatinischen Flüchtlinge sowie die Lega nazionale di Trieste als antragsberechtigt.
Zu den Aufgaben des Komitees gehört auch die Förderung von Initiativen zur Identifizierung der Opfer. Ziel ist es, den in Artikel 3 des Gesetzes Nr. 92 vom 30. März 2004 genannten Personen die Einreichung der Anträge zu ermöglichen, um das Metallschild mit der Aufschrift „Die Italienische Republik erinnert sich“ und das dazugehörige Diplom zu erhalten.
Der rechtliche Rahmen wurde durch das Gesetz Nr. 16 vom 21. Februar 2014 aktualisiert. Dieses änderte die Bestimmungen zu Initiativen, die der Kenntnis der Foiben-Tragödie und des julisch-dalmatischen Exodus dienen, mit besonderem Augenmerk auf die jüngeren Generationen. Die Verfahren und Voraussetzungen sind in der Bekanntmachung der Gemeinde Gargnano angegeben.